Item #217396 [Kurpfalz. Regierungsrath, Mannheim. Ordinance governing Bell-Ringing] Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfalzgraf vei Rhein, Herzog in Ober- und Nieder-Bayern … Verordnen hiermit gnädigst, daß in Unsern Kurlanden hinkünftig das May-Geläut gänzlich eingestellet, das Wettergeläut aber dahin eingeschränkt werden solle, daß ausser dem gewöhnlichen zu Anrufung des göttlichen Beistandes bestimmten Englischen Gruß, und dem nach geendigtem Gewitter zur Danksagung abermal zu gebenden Zeichen, nicht weiter in denen Kirchen geläutet werde …. Bell-Ringing.

[Kurpfalz. Regierungsrath, Mannheim. Ordinance governing Bell-Ringing] Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfalzgraf vei Rhein, Herzog in Ober- und Nieder-Bayern … Verordnen hiermit gnädigst, daß in Unsern Kurlanden hinkünftig das May-Geläut gänzlich eingestellet, das Wettergeläut aber dahin eingeschränkt werden solle, daß ausser dem gewöhnlichen zu Anrufung des göttlichen Beistandes bestimmten Englischen Gruß, und dem nach geendigtem Gewitter zur Danksagung abermal zu gebenden Zeichen, nicht weiter in denen Kirchen geläutet werde ….

Mannheim: Kurpfalz Regierungsrath … F. Stamm, 27 April 1784.

Price: $400.00


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1 vols. 4to. Fine. Space for name of district unaccomplished.

Item #217396

Law regulating the permissible peals of bells in the territory, the May-Peal, ringing of the bells in thanks after the end of storms, and prohibiting others.